AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Walther GmbH und dem Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss

Massgeblich ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Walther GmbH. Bis dahin gelten Angebote von Walther GmbH als freibleibend und können Angaben zu Produkten und Dienstleistungen oder Preise jederzeit geändert werden.

 

3. Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken ab Werk. Die Kosten für Transport und MWST sind nicht im Preis inbegriffen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

4. Warenwert

Der Versand erfolgt ab CHF 2000.– Warenwert franko. Für Sendungen unter CHF 2000.– Warenwert wird der Versandkostenanteil verrechnet.

 

5. Retoursendungen

Rücksendungen sind nur innert 30 Tagen nach Erhalt der Ware möglich. Für Umtriebe werden 15% vom Nettobetrag verrechnet!

 

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind spätestens innert 30 Tagen seit Fakturadatum ohne Abzug zu bezahlen. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet zusätzlich einen Verzugszins in Höhe von 8%. Bei Zahlungsverzug ist die Walther GmbH zudem berechtigt, weitere Leistungen auszusetzen, von Vorleistungen des Kunden abhängig zu machen oder auf weitere Leistungen zu verzichten. Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen.

 

7. Lieferung und Abnahme

Liefertermine und -fristen werden auf eine Woche genau angegeben. Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Walther GmbH von der Lieferverpflichtung. Teillieferungen sind zulässig. Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Gerät der Kunde in Annahmeverzug ist die Walther GmbH unbeschadet ihrer Forderungen berechtigt, die Ware nach Ablauf von 90 Tagen auf Kosten des Kunden zu entsorgen. 

 

8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Walther GmbH. Verkauft der Kunde die Ware, bevor er Eigentum daran erworben hat, so tritt er hiermit seine Ansprüche gegenüber dem Käufer im Umfang der offenen Forderungen an die Walther GmbH ab. Sonderwerkzeuge aller Art, Entwürfe und Klischees werden dem Kunden anteilig berechnet und verbleiben im Eigentum von Walther GmbH.

 

9. Spezialanfertigungen

Werden nach dem effektiven Arbeits- und Materialaufwand berechnet und können nicht zurückgenommen werden. Muster für Offerten werden grundsätzlich verrechnet. Bei späterem Auftrag wird der entsprechende Betrag gutgeschrieben. Aus produktionstechnischen Gründen sind Stückzahlabweichungen bis max. 10% möglich und müssen akzeptiert werden.

 

10. Garantie und Haftung

Walther GmbH leistet Garantie nach Massgabe der Qualitätsvereinbarungen. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt umgehend zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen. Der Beanstandung ist ein Warenmuster beizulegen. Gegen Rückerstattung der mangelhaften Ware leistet die Walther GmbH bei begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge während der Garantiefrist von sechs Monaten nach eigener Wahl entweder fehlerfreien Ersatz oder vergütet den Minderwert. Darüber hinaus ist die Haftung von Walther GmbH – aus welchem Rechtsgrund auch immer – auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz und betragsmässig auf den Warenwert des Auftrags beschränkt.

 

11. Verantwortung des Kunden

Der Kunde trägt die Verantwortung für das von ihm gelieferte Daten- und Filmmaterial, die Einhaltung der gesetzlichen Deklarationspflichten und die Wahrung der Schutzrechte Dritter. Der Kunde erteilt das Gut zum Druck. Spätere Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

12. Schutzrechte

Der Kunde und die Walther GmbH sichern sich gegenseitig die Einhaltung der gewerblichen Schutzrechte (Urheber-, Design-, Marken-, Patentrechte, etc.) zu. Die Rechte an Entwürfen, Zeichnungen, Mustern und dergleichen verbleiben daher ausschliesslich beim jeweiligen Rechtsinhaber. Verletzt der Kunde Schutzrechte Dritter, so ist die Walther GmbH ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, jede weitere Tätigkeit einzustellen und der Kunde verpflichtet, die Walther GmbH schad- und klaglos zu halten.

 

13. Weitere Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen (einschliesslich dieser Klausel) bedürfen der Schriftform. Allenfalls ungültige Klauseln berühren die Gültigkeit der weiteren Bedingungen nicht und sind durch rechtsgültige Klauseln zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Klauseln am nächsten kommen.

 

14. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist CH-4500 Solothurn. Walther GmbH behält sich jedoch vor, den Kunden auch an seinem Wohnsitz/Sitz oder an jedem anderen zuständigen Gerichtsstand zu belangen. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.